Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Besitzgesellschaft der Stadt Radebeul mbH (BZGR) ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bzgr.de und https://www.besitzgesellschaft-radebeul.de
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Das CMS und der Content der Website sind nicht barrierefrei. Punktuell kann man von barrierearmen Angeboten wie dieser HTML Seite - ausgehen.
Bis Ende 2022 soll die Website der BZGR erneuert werden. Damit werden die wirtschaftlich vertretbaren Angebote der Website barrierefrei ausgestaltet.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Für www.bzgr.de liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 21.04.2021 und zuletzt aktualisiert am 21.04.2021
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an uns: info[at]bzgr.de
Durchsetzungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Angela Seidel
Die ehrenamtliche Behinderten-Beauftragte steht zu persönlichen Beratungsgesprächen jeden 1. Montag im Monat von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr zur Verfügung.
Hauptstraße 4, 01445 Radebeul
Telefon: 0351 8311-810 (nur während der Sprechzeiten)
E-Mail: handicap-beratung@radebeul.de
Webseite: https://www.radebeul.de/B%C3%BCrgerservice+_+Verwaltung/Beh%C3%B6rdenwegweiser/Amtsleiter+
Amt+f%C3%BCr+Bildung_+Jugend+und+Soziales/Ehrenamtliche+Behindertenbeauftragte.html?highlight=behindertenbeauftragte
Copyright
Alle Rechte verbleiben bei der Besitzgesellschaft der Stadt Radebeul mbH.
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Die Verwendung von HTML-Code oder sonstigem eingesetzten Programmcode, bzw. Teilen davon, bedarf der vorherigen Zustimmung von Bieberstein VERLAG & AGENTUR.
Unser Kontaktfomular wurde auf der Basis eines Scripts von Werner Zenk https://werner-zenk.de/ entwickelt.
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Funktionsgarantie
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Kontakt
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